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AGBs DO bewegt

1. Vertragsbestandteile


Die Preisliste, der Trainingsplan sowie das Informationsblatt über das Verhalten im Oederlin Areal sind Bestandteile des Vertrages.


2. Leistungen von DO


Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme am Unterricht in der angemeldeten Klasse. Die Trainingseinheiten ergeben sich aus dem Trainingsplan. Dieser kann sporadisch an ver- änderte Verhältnisse und Bedürfnisse (wie beispielsweise Raumbelegung, Klassengrössen etc.) angepasst werden. Während den Ferien gilt ein Spezialstundenplan. Gänzlich unterrichtsfreie Wochen werden nicht zur Abolaufzeit gezählt.


3. Kompensation


Bei Verhinderung an der Teilnahme am Unterricht im angemeldeten Kurs kann als Kompensation nach Absprache mit der Kursleitung vereinzelt eine andere Klasse besucht werden.


4. Mitgliedschaft


Die Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung des Personalienblatts und der damit verbundenen Einverständniserklä- rung mit der Schulordnung. Die Kündigung der Mitgliedschaft hat mit eingeschriebenem Brief per Ende der Abolaufzeit zu erfolgen. Massgebend für die termingerechte Kündigung ist der Eingang des Schreibens bei der Schule. Solange keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch und stillschweigend um ein 10er-Abo (bei verspäteter Kündigung einmalig). Die Kosten sind sodann vorbehaltlos geschuldet und ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Das Mitglied verpflichtet sich, den Anweisungen der Kursleitenden Folge zu leisten und die Ordnungsregeln gemäss dem Infoblatt einzuhalten. DO hat das Recht, die Mitgliedschaft bei groben oder wiederholten Verstössen wie z.B. Diebstahl oder aus anderen wichtigen Gründen, d.h. wenn die Fortsetzung des Unterrichtsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann, fristlos aufzulösen und einen Schulausschluss mit Hausverbot auszusprechen; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.


5. Informationspflicht


Das Mitglied resp. der gesetzliche Vertreter informiert die Kursleitung über Beschwerden, Krankheiten, Schwangerschaft oder Ähnliches.


6. Abonnemente


Die Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Sie sind für die angegebene Zeitdauer (je nach Abonnement) gültig und nicht verlängerbar. Nicht oder nur teilweise benutzte Abonnemente verfallen nach ihrem Gültigkeitsdatum.


Die Nichtbeanspruchung der Leistung berechtigt nicht zu einer Rückerstattung oder Reduktion der Beiträge. Bei mehrwöchiger Abwesenheit infolge Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft wird die Mitgliedschaft gegen Vorweisen eines Arztzeugnisses um die entsprechende Zeitdauer verlängert.


7. Kosten


Generell ist das Mitglied für jeglichen Leistungsbezug vorleistungspflichtig. Die Kosten sind aus der Preisliste ersichtlich. Preisänderungen sowie Änderungen der Rabatte und Aktionen sind vorbehalten. DO informiert die Mitglieder gegebenenfalls rechtzeitig schriftlich darüber.


8. Zahlungsmodalitäten


Die Rechnungsstellung von DO erfolgt in der Regel 30 Tage vor Ablauf einer Mitgliedschaft. Innert dieser Frist ist die Rechnung zu bezahlen, ausser es ist eine formgerechte Kündigung erfolgt.


Wenn Sie die Rechnung für ein neues Abo erhalten, haben Sie jeweils auch die Möglichkeit, auf ein anderes Abo zu wechseln. Die Rechnungstellung erfolgt standardmässig im Umfang des letzten gelösten Abos. Ist ein Abowechsel gewünscht, bitten wir Sie mit der DO Administration Kontakt aufzunehmen. Dann können wir Ihnen eine angepasste Rechnung zukommen lassen.


Ratenzahlungen sind möglich, dafür ist ein Gesuch bei DO einzureichen. Die Kosten für diese Zusatzleistung betragen 5% des Rechnungsbetrages. Für das Zustellen einer Zahlungserinnerung oder einer eingeschriebenen Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Für Mutationen des Abonnements sowie Umbuchungen wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Die Gebühren sind aus der Preisliste ersichtlich.


9. Unterrichtsausfälle


Begründete Unterrichtsausfälle, welche ausnahmsweise auftreten können, werden den Mitgliedern im Voraus bekannt gegeben. Für Unterrichtsausfälle besteht kein Anspruch auf Verlängerung des Abonnements.


10. Haftung


Versicherung ist Sache des Mitglieds. Die Haftung für Schä- den und Verletzungen des Mitglieds ist wegbedungen.


Für den Verlust von Wertsachen und Kleidern wird nicht gehaftet. Jegliche Beschädigung an Einrichtungsgegenständen und Gebäude durch fahrlässigen Umgang mit der Sache ist vom Verursacher zu bezahlen.


Version vom Oktober 2022 


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